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Frage 106:

Wird ein muslimisches Mädchen, das einen Christen heiratet, automatisch aus dem Islam ausgetreten sein?

 

Antwort:

Man könnte sagen, diese etwas ungeschickt formulierte Frage richte sich eher an die Muslime und ihre Auslegung des islamischen Rechts in Bezug auf einen solchen Fall.

 

Der/die Fragende möchte jedoch wohl auch wissen, ob es aus der Sicht der katholischen Kirche und von ihrem Kirchenrecht her möglich ist, als bekennende Muslimin in einer Ehe mit einem katholischen Christen zu leben, und ob eine solche Ehe von der Kirche dem katholischen Christen erlaubt wird. Anders gesagt: kann ein katholischer Christ eine Muslimin heiraten und ihr als Ehefrau erlauben, weiterhin den Islam zu praktizieren, ohne dass er, der katholische Christ, dafür verurteilt wird? Erkennt die katholische Kirche eine solche Ehe und die ihr zugrunde liegende Option als eine katholische Möglichkeit an?

 

Wegen der Schwierigkeiten, die sich häufig ergeben, wenn Katholiken mit Nichtgetauften eine Ehe schließen, rät die katholische Kirche von solchen Eheschließungen ab. Trotzdem ist aus katholischer Sicht eine solche Eheschließung möglich. In einer solchen Ehe müssen aus katholischer Sicht beide Partner die Freiheit haben, ihren Glauben zu praktizieren.

 

Für eine Ehe zwischen einem katholischen Mann und einer muslimischen Frau gelten aus katholischer Sicht dieselben Bestimmungen wie für eine Ehe zwischen einer katholischen Frau und einem muslimischen Mann. Es gibt in dieser Hinsicht keine rechtlichen Unterschiede, denn Männer und Frauen sind aus katholischer Sicht in der Ehe gleichberechtigt.

 

Normalerweise steht der Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Nichtgetauften nach katholischem Eherecht das Ehehindernis der "Religionsverschiedenheit" entgegen. Wenn ein Paar aber fest zur Heirat entschlossen ist, kann der Bischof (oder sein Stellvertreter) von diesem Hindernis befreien. Die Befreiung setzt voraus, dass einige Bedingungen erfüllt sind:

- Der katholische Partner muss versprechen, an seinem Glauben festzuhalten und sich zu bemühen, dass auch seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und im katholischen Glauben erzogen werden.

- Der muslimische Partner muss von diesem Versprechen Kenntnis erhalten und auch über die Inhalte des katholischen Eheverständnisses informiert sein.

 

Andererseits muss dem katholischen Partner bewusst sein, dass auch der muslimische Partner zur Weitergabe seines Glaubens verpflichtet ist. Deswegen verlangt die katholische Kirche bei der Kindererziehung letztlich nicht eine Bevorzugung des katholischen Glaubens. Auf welche Entscheidung die Partner sich im Hinblick auf die Kindererziehung einigen, bleibt ihnen aus katholischer Sicht letztlich selbst überlassen.

Kontakt

J. Prof. Dr. T. Specker,
Prof. Dr. Christian W. Troll,

Kolleg Sankt Georgen
Offenbacher Landstr. 224
D-60599 Frankfurt
Mail: fragen[ät]antwortenanmuslime.com

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