Frage 150:
Dürfen, können, sollen Priester, die doch aufgrund Ihres Amtes im Namen Gottes anderen Sünden vergeben, diese Vergebung auch sich selbst gegenüber aussprechen?
Antwort:
Gott allein kann Sünden vergeben. Weil Jesus der Sohn Gottes ist, sagt er von sich, „dass der Menschensohn die Vollmacht hat, hier auf der Erde Sünden zu vergeben“ (Mk 2,10). Er übt diese göttliche Vollmacht aus: „Deine Sünden sind Dir vergeben!“ (Mk 2,5; Lk 7,48). Mehr noch: kraft seiner göttlichen Autorität gibt er Menschen diese Vollmacht, damit sie diese in seinem Namen ausüben. [KKK 1441]
Christus hat gewollt, dass seine Kirche als ganze in ihrem Gebet, ihrem Leben und Handeln Zeichen und Werkzeug der Vergebung und der Versöhnung sei, die er uns um den Preis seines Blutes erworben hat. Er hat jedoch die Ausübung der Absolutionsgewalt dem apostolischen Amt anvertraut. Dieses ist mit dem „Dienst der Versöhnung“ (2 Kor 5,18) beauftragt. Der Apostel ist „an Christi Statt“ gesandt; durch ihn ermahnt und bittet Gott selbst: „Lasst euch mit Gott versöhnen!“ (2 Kor 5,20). [KKK 1442]
„302. Welche Elemente sind beim Sakrament der Versöhnung wesentlich?” Wesentlich sind zwei Elemente: das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt, und die Lossprechung durch den Priester, der im Namen Christi die Vergebung schenkt und die Art der Genugtuung bestimmt.
„307. Wer ist der Spender des Bussakramentes?” Christus hat den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln und deren Nachfolgern, den Bischöfen, sowie deren Mitarbeitern, den Priestern, anvertraut. Sie werden darum zu Werkzeugen der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit Gottes. Sie üben die Vollmacht der Sündenvergebung im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes aus.
„309. Ist der Beichtvater an das Beichtgeheimnis gebunden?“ Weil dieser Dienst groß ist und Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden erfordert, ist jeder Beichtvater ausnahmslos und unter strengsten Strafen verpflichtet, das sakramentale Siegel, das heißt das absolute Stillschweigen über die in der Beichte erfahrenen Sünden, zu wahren.“[Die Nummern 302, 307 und 309 sind dem Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche entnommen.]
Aus dem Gesagten versteht sich, dass alle Gläubigen, also auch der Papst, die Bischöfe und die Priester, gehalten sind, ihre schweren Sünden, und empfehlenswerterweise auch ihre lässlichen Sünden, bei einem Priester zu beichten, um die Vergebung zu erlangen.