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Frage 188:

Die Zeugen Jehovas behaupten, dass Jesus nicht gekreuzigt, sondern an einen Pfahl aufgehängt worden sei. Gibt es historische Beweise für die Tötung Jesu durch Kreuzigung?

 

Antwort:

Das Kreuz ist Hinrichtungsinstrument, ursprünglich ein Pfahl (griech. staurós; vgl. lat. crux, Marterholz), der bei den Römern in der Regel einen Querbalken hatte; „kreuzigen“ (griech. staur?n) bezeichnet die entsprechende Hinrichtungsart. Die Kreuzigung, allgemein verstanden, war als die „die grausamste und fürchterlichste Todesart“ (Cicero, In Verrem II, 5, 64, 165) geächtet. Herkunft und Alter dieser Art der Todesstrafe sind ungeklärt. Spuren führen zu den Medern und Persern. In Palästina ist sie ab dem 1. Jahrhundert vor Christus in Anwendung, obwohl im Alten Testament nur bereits Hingerichtete aufgespießt oder am Pfahl aufgehängt werden dürfen (Gen 40,19; Deut 21,22 u. ö.). Kreuzigungswürdige Delikte sind nach römischem Recht Raub, Mord, Hochverrat, Majestätsbeleidigung und Aufruhr. Wegen des Fehlens genauer Anweisungen kann eine Kreuzigung verschiedene Formen annehmen. In der Regel wird der Verurteilte nach der Geißelung auf dem von ihm selbst zur Richtstätte getragenen Querholz (patibulum) angebunden und/oder angenagelt und an einem feststehenden, meist niedrigen Pfahl (in T-Form: crux commissa oder †-Form: crux immissa) hochgezogen. Zur Linderung der Qualen reicht man ihm zuvor einen Rauschtrank. Um den Tod hinauszuzögern, ist in der Mitte des Pfahls ein Sitzpflock (sedile) als Stütze angebracht. Der Gekreuzigte stirbt einen qualvollen Erstickungstod. Sein Leichnam bleibt in der Regel als Beute für Raubtiere oder bis zur Verwesung am Kreuz hängen, kann aber auch freigegeben werden.

 

Die Kreuzigung Jesu entspricht weithin diesem allgemeinen Bild, im Detail aber bleiben Fragen. Durch die sofort vollzogene Geißelung noch vor dem Prätorium (Mk 15,15 par.; Joh 19,1) ist Jesus zu schwach, um sein Querholz allein nach Golgatha hinauszutragen (Mk 15,22 parr.). Den üblichen Betäubungstrank weist er nach Mk 15,23 zurück. Nackt (Mk 15,24 parr; Joh 19,23f) wird er wahrscheinlich an Händen und Füßen (Joh 20,25, Lk 24,39; Apg 2,23) an einem T-förmigen Kreuz , das kaum die Kreuze der beiden ihn flankierenden Leidensgefährten (Mk 15,27 parr.) überragt, angenagelt. Eine nicht mehr zu lokalisierende Tafel notiert vermutlich in Aramäisch und Griechisch Name und Schuld (Mk 15,26 parr.; Joh 19,19). Zeugen dieses grausamen Geschehens sind galiläischen Frauen (Mk 15,40 parr.; Joh 19,25ff.). Die Kreuzabnahme des Leichnams Jesu erfolgt mit Erlaubnis des Pilatus durch Josef von Arimatäa vor Anbruch des Sabbats (Mk 15,43; Joh 19,38). [fast wörtlich übernommen vom Beitrag ‚Kreuzigung’ von Willibald Bösen, im Lexikon für Theologie und Kirche, Bd.6 (Freiburg i. Br.: Herder, 1997). Dort auch weiterführende Literaturangaben.]

Kontakt

J. Prof. Dr. T. Specker,
Prof. Dr. Christian W. Troll,

Kolleg Sankt Georgen
Offenbacher Landstr. 224
D-60599 Frankfurt
Mail: fragen[ät]antwortenanmuslime.com

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