Frage 209:
Sind die nichtkirchlichen Eheschließungen für Vatikan gültig? Werden deren Kinder getauft?
Antwort:
Wenn auch nur einer der beiden Eheschließenden katholisch ist, muss die Ehe in der katholischen Kirche geschlossen werden; sonst ist die Eheschließung ungültig (vgl. can. 1117).
Wenn die Eheschließung ungültig ist, können die Kinder zunächst nicht getauft werden. Es findet ein Taufaufschub statt (vgl. can. 868 § 1 n. 2), bis sichergestellt ist, dass irgendjemand (Verwandte, Paten usw.) die katholische Erziehung übernehmen kann.