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Frage 209:

Sind die nichtkirchlichen Eheschließungen für Vatikan gültig? Werden deren Kinder getauft?

 

Antwort:

Wenn auch nur einer der beiden Eheschließenden katholisch ist, muss die Ehe in der katholischen Kirche geschlossen werden; sonst ist die Eheschließung ungültig (vgl. can. 1117).

 

Wenn die Eheschließung ungültig ist, können die Kinder zunächst nicht getauft werden. Es findet ein Taufaufschub statt (vgl. can. 868 § 1 n. 2), bis sichergestellt ist, dass irgendjemand (Verwandte, Paten usw.) die katholische Erziehung übernehmen kann.

Kontakt

J. Prof. Dr. T. Specker,
Prof. Dr. Christian W. Troll,

Kolleg Sankt Georgen
Offenbacher Landstr. 224
D-60599 Frankfurt
Mail: fragen[ät]antwortenanmuslime.com

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