Frage 215:
Wenn jemand verwitwet ist, darf er (oder sie) noch einmal kirchlich heiraten?
Antwort:
Wenn jemand verwitwet ist, darf er (oder sie) noch einmal kirchlich heiraten. Der Codex Iuris Cononici (=CIC) von 1983 enthält in dieser Hinsicht keinerlei Verbot. Anders war dies vor 1983. Der CIC von 1917 kannte den Sachverhalt der „sukzessiven Bigamie“. Der Grund lag in der ursprünglichen Abneigung der Kirche gegen die zweite Ehe. Wer zwei- oder gar dreimal eine Ehe schloss, war mit einem Makel behaftet. So war (gemäß can. 984 n. 4 CIC/1917) ein Mann, der zwei- oder gar dreimal verheiratet war (und dessen letzte Frau jetzt verstorben war), „irregulär“, konnte also nur mit besonderer Dispens vom Bischof Priester werden. (Prof. Dr. Reinhold Seebott, Frankfurt)