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Frage 224:

Darf ein Christ, der wegen einer Ehe zum Islam übergetreten ist, zurückkonvertieren?

 

Antwort:

Die Frage ist verwickelt. Ich unterteile sie deshalb in a) und b). Also a): Der Christ (gemeint ist wohl hier: ein Katholik), der zum Islam übergetreten ist, darf nicht nur (zum Katholizismus) zurückkonvertieren, er muss es auch. Solange er es nicht tut, ist er ein Apostat und deshalb eo ipso exkommuniziert (vgl. can. 1364 § 1). Dann b): Ist (kirchenrechtlich gesehen) die Ehe einer Person, die aus der Kirche austritt und dann (in irgendeiner anderen Form) heiratet (z.B. nur staatlich oder in der Form des Islam), gültig? Gemäß can. 1117 CIC/1983 war sie gültig. Da dieser canon am 19. Dez. 2009 vom Papst geändert wurde, sind hinfort solche Ehen nicht mehr gültig. Es gilt jetzt wieder der alte Grundsatz: „Einmal katholisch, immer katholisch“. (Prof. Dr. Reinhold Seebott, Frankfurt)

Kontakt

J. Prof. Dr. T. Specker,
Prof. Dr. Christian W. Troll,

Kolleg Sankt Georgen
Offenbacher Landstr. 224
D-60599 Frankfurt
Mail: fragen[ät]antwortenanmuslime.com

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