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Frage 29:

“Wann wurde das Fleischverbot aufgehoben?”

 

Antwort:

Der Verzicht auf den Genuss von Fleisch an bestimmten Tagen gehört bei den Katholiken zu Übungen der Abstinenz. Grundsätzlich bedeutet Abstinenz im katholischen Sprachgebrauch der zeitweilige oder der zu einer beständigen Lebensform gemachte Verzicht auf die Erfüllung vitaler Bedürfnisse, die durch die Sinne erlebt und gelebt werden. Das Motiv hierfür liegt in einer subjektiven Werteskala, in der dieser Bedürfnisbefriedigung andere, diese zurückstellende Werte vorgezogen werden. Für Abstinenz spricht die Menschheitserfahrung: Niemand ist so, wie er bzw. sie sein müsste, damit das Leben gut wird; man kann nicht alle gegebenen Möglichkeiten wahrnehmen, haben oder ausschöpfen.In der Wahl der praktischen Formen von Abstinenz ist Klugheit und die “Unterscheidung der Geister” geboten.

 

Kircherechtlich ist zur Abstinenz von Fleischspeisen zu sagen. Nach gegenwärtig geltenden Bestimmungen ist sie zu halten and allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf den Freitag ein Hochfest fällt. Abstinenz von Fleisch zusammen mit dem Fastengebot gilt an Aschermittwoch und Karfreitag, und zwar von allen Gläubigen ab dem 14. Lebensjahr. Auch Kinder sollen zu einem sinnvollen Bußverständnis hingeführt werden. Frühere weitere Bestimmungen für die Gesamtkirche wurden durch die Apostolische Konstitution Paenitemini vom 12.2.1966 aufgehoben. Die Bischofskonferenzen sind ermächtigt, anstelle der allgemeinrechtlichen Normen im Hinblick auf die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten das Abstinenzgebot näher zu bestimmen oder andere Bußformen vorzuschreiben. Die Deutsche, Berliner und Österreichischen Bischofskonferenzen haben 1986/87 die Erfüllung des Abstinenzgebotes so beschrieben: Enthaltung von Fleischspeisen (sinnvoll als gelebtes Zeichen, besonders in Familie und Gemeinschaften). Einschränkung des Konsumverhaltens allgemein, Verzicht auf Genussmittel oder Werke der Nächstenliebe und Frömmigkeit (z.B. Werktagsmesse, Schriftlesung).

Kontakt

J. Prof. Dr. T. Specker,
Prof. Dr. Christian W. Troll,

Kolleg Sankt Georgen
Offenbacher Landstr. 224
D-60599 Frankfurt
Mail: fragen[ät]antwortenanmuslime.com

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