Frage 148:
Werden auch bei den Christen die Toten gewaschen und in Leinentücher gewickelt?
Antwort:
Mit dem Tod…beginnt für den Christen die Vollendung der bei der Taufe begonnenen Wiedergeburt. Die endgültige „Verähnlichung mit dem Bild des Sohnes“ kraft der Salbung durch den Heiligen Geist — und die Teilnahme am Festmahl des Himmelreiches, das in der Eucharistie vorweggenommen wurde. Das gilt auch dann, wenn er noch weiterer Läuterungen bedürfen sollte, um das hochzeitliche Gewand anziehen zu dürfen. [KKK 1682]
Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter sakramental im Schoß getragen hat, begleitet ihn am Ende seines Weges, um ihn „den Händen des Vaters zu übergeben“. Sie bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung den Samen des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird (1 Kor 15,42-44) in die Erde. Diese Darbringung wird im eucharistischen Opfer am vollkommensten gefeiert; die Segnungen, die vorausgehen und folgen, sind Sakramentalien. (KKK 1683]
Der Leib des Verstorbenen ist im Glauben und in der Hoffnung auf die Auferstehung ehrfürchtig und liebevoll zu behandeln. Die Totenbestattung ist ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit (Vgl. Tob 1,16-18); sie ehrt die Kinder Gottes als Tempel des Heiligen Geistes. [KKK 2300)
Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zu wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tod ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.
Die Kirche gestattet die Einäscherung [und Urnenbeisetzung], sofern dies nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will. [KKK 2301]
„Bis zum Jahre 1964 war katholischen Christen nach kirchlichem Recht die Feuerbestattung untersagt. Das Verbot gründete weniger in dogmatischen Erwägungen als in einer Gegenreaktion gegen bestimmte Vereinigungen, in denen die Leichenverbrennung als Leugnung des Glaubens und der Auferstehung propagiert worden war. Heute ist Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.
Christen schmücken die Gräber ihrer Verstorbenen zum Zeichen des Gedenkens und der Liebe. Bei der Segnung der Gräber an den Festen Allerheiligen und Allerseelen bezeugen die Gemeinden ihre Verbundenheit mit den Verstorbenen in besonderer Weise. Tod und Trauer werden im Licht der Botschaft Jesu von der Auferstehung gesehen; gemeinsam bekennen sich die christlichen Gemeinden zur Hoffnung auf die Auferstehung.
Christen halten auch den Friedhof in hohen Ehren. Er ist der „Gottesacker“, auf dem die Leiber der Gläubigen begraben sind, die in diesem Leben Tempel des Heiligen Geistes waren. Anlage und Ausstattung des Friedhofs sollen den christlichen Glauben an die Auferstehung bekunden.“ (Katholischer Erwachsenen–Kathechimus, Bd. II: Leben aus dem Glauben, s. 313f.)