Frage 62:
Was muss der Reihe nach gemacht werden, wenn jemand stirbt?
Antwort:
Die Kirche schreibt nicht genau und im Einzelnen rechtlich vor, wie der Sterbende und wie der Leichnam genau behandelt werden sollen. Die Praxis der Christen in den verschiedenen Teilen der Welt erkennt auch in diesem Bereich vieles an, was an Gutem in den verschiedenen Kulturen und Bräuchen lebendig ist. Allerdings lehrt die Kirche offiziell und eingehend – z. B. in ihren Katechismen – über die ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Sterben und Tod – gerade auch unter den modernen Lebensbedingungen – stellen, und sie legt im Rituale (offizielles kirchliches Buch mit liturgischen Vorschriften und Lesungen aus der Hl. Schrift, sowie Gebeten, das sich mit den besonderen pastoralen Situationen befasst) fest, in welcher Weise Sterbende von den Mitchristen zu helfen ist und welche Riten mit und an Sterbenden zu vollziehen sind. Auch schreibt sie die religiösen Begräbnisriten vor.
Hier einige Punkte aus diesen Lehren und Riten (ausgewählt aus: Katholischer Erwachsenen Katechismus. 2. Band. Leben aus dem Glauben. Freiburg, 1995, s. 302-316 sowie aus Kleines Rituale für die Diözesen des deutschen Sprachbereichs. Freiburg 1980).
Würde des Sterbenden und Pietät gegenüber dem Leichnam des Verstorbenen
Krankheit und Sterben sind nicht nur ein Anruf, uns im Leben des Todes bewusst zu sein und uns in ein christliches Sterben einzuüben, sondern sie konfrontieren uns auch mit ethischen Problemen. Christen wissen sich verantwortlich für die Erhaltung des Lebens, für die Förderung der Gesundheit, für die Bekämpfung und Heilung von Krankheit sowie für die Begleitung und Hilfe beim Sterben. Diesem Ziel dient auch das ärztliche und pflegerische Tun, dessen oberster Grundsatz das Wohl des Kranken im umfassenden Sinn ist. Im Christentum gilt der Dienst an den Kranken und Sterbenden seit jeher als „Werk der Barmherzigkeit“. Grundsätzlich gilt: über menschliches Leben darf nicht verfügt werden und der Mensch hat einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Sterben. Daraus folgt für den Umgang mit Kranken und Sterbenden in der letzen Lebensphase die Verpflichtung zur Hilfe beim Sterben und die Verpflichtung, menschliches Leben nicht zu töten. Sterbehilfe und Sterbebeistand will einem Sterbenden das Sterben erleichtern und ihm helfen, seinen eigenen Tod sterben zu können. Man könnte hier deshalb auch von Lebenshilfe für Sterbende sprechen. Es gibt kein Recht auf Tötung, aber es gibt, gerade auch angesichts mancher exzessiven Intensivtherapien, einen Anspruch auf ein menschwürdiges Sterben.
Tod und Bestattung gehören zum Leben. Sie sind das Ende der irdischen Pilgerschaft. Aus dem christlichen Glauben an die Auferstehung von den Toten sind in der Kirche seit früher Zeit das Gedächtnis der Toten und die Ehrfurcht vor dem toten Leibe erwachsen. Diese Haltung der christlichen Pietät führte dazu, dass in der Gesellschaft die kirchliche Beerdigung allgemein üblich wurde. Da die Menschen früher meist zuhause starben, wurden die Verstorbenen dort bis zur liturgischen Feier der Einsegnung und Beerdigung aufbewahrt. So hatten die Trauernden Zeit, den Verstorbenen noch eine Weile bei sich zu haben, Abschied zu nehmen und ihre Trauer jeweils auf eigene Weise „verarbeiten“ zu können.
Heute ereignet sich der Tod weitaus weniger in der Familie; er geschieht oftmals in Krankenhäusern und Altersheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sterben und Tod werden von der nichtreligiösen Gesellschaft in die gesellschaftliche Anonymität verbannt.
Bis zum Jahre 1964 war katholischen Christen nach kirchlichem Recht die Feuerbestattung untersagt. Das Verbot gründete weniger in dogmatischen Erwägungen als in einer Gegenreaktion gegen bestimmte Vereinigungen, in denen die Leicheverbrennung als Leugnung des Glaubens an die Auferstehung propagiert worden war. Heute ist die Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.
Christen schmücken die Gräber ihrer Verstorbenen zum Zeichen des Gedenkens und der Liebe. Bei der Segnung der Gräber am Fest Allerheiligen und am Fest Allerseelen bezeugen die Gemeinden ihre Verbundenheit mit den verstorbenen in besonderer Weise. Tod und Trauer werden im Licht der Botschaft Jesu von der Auferstehung gesehen; gemeinsam bekennen sich die christlichen Gemeinden zur Hoffnung auf die Auferstehung.
Sterbegebete
Die Liebe zum Nächsten drängt die Christen, die Verbundenheit mit dem sterbenden Bruder/der sterbenden Schwester dadurch auszudrücken, dass sie mit ihm und für ihn Gottes Erbarmen und gläubiges Vertrauen auf Christus erbitten. Das Rituale der Kirche stellt Gebet, Litaneien, Stoßgebete, Psalmen und Schriftlesungen für den Beistand in der Stunde des Sterbens zusammen. Diese Gebete zielen vor allem darauf ab, dass der/die Sterbende, solange er/sie noch bei Bewusstsein ist, die dem Menschen von Natur eigene Angst vor dem Tod im Glauben bewältigt. Es soll ihm geholfen werden, diese Angst in der Nachfolge des leidenden und sterbenden Christus anzunehmen und in der Hoffnung auf das himmlische Leben und die Auferstehung in der Kraft dessen zu überwinden, der unseren Tod durch sein Sterben vernichtet hat.
Die Gläubigen aber, die dem Sterbenden beistehen, auch wenn er schon nicht mehr bei Bewusstsein ist, sollen aus diesen Gebeten Trost schöpfen, indem sie den österlichen Sinn des christlichen Sterbens erkennen. Es ist oft hilfreich, diesen Sinn auch durch eine sichtbares Zeichen auszudrücken, etwa indem man dem Sterbenden das Kreuz auf die Stirn zeichnet, wie es zum ersten Mal vor seiner Taufe geschehen ist.
Priester und Diakone sollen danach streben, soweit es ihnen möglich ist, zusammen mit den Angehörigen dem Sterbenden beizustehen und selber die vorgesehenen Sterbegebete zu sprechen. Ihre Anwesenheit macht deutlicher, dass der Christ in der Gemeinschaft der Kirche stirbt. Wenn sie aber wegen anderer wichtiger pastoraler Aufgaben nicht anwesend sein können, sollen sie nicht versäumen, die Gläubigen zu belehren, dass sie den Sterbenden beistehen und mit ihnen beten.
Totenwache, Gebet im Trauerhaus, Begräbnis
Je nach den örtlichen Gewohnheiten soll an den Tagen zwischen dem Tod und dem Begräbnis im Trauerhaus oder in der Kirche die Totenwache gehalten werden. Sie wird in der Regel von einem Laien geleitet.
Wo es Brauch ist, wird vor der Überführung des Toten zur Aufbahrung eine Verabschiedung (Aussegnung) gehalten. Es gibt in Einzelnen verschiedenenen Möglichkeiten, das Begräbnis zu gestalten. Verbreitet ist die Form mit zwei Stationen. Erste Station ist die Friedhofskapelle oder Trauerhalle. Zweite Station am Grab. Die einzelnen Riten, Lesungen aus der Hl. Schrift und Gebete sind im Rituale verzeichnet.